Empfang
Nebenwohnung, anmelden
Kurzinformationen
Innerhalb von Deutschland besteht eine Anmeldepflicht innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung.
Rechtsgrundlagen
- Zweitwohnungssteuersatzung
- Zweitwohnungssteuersatzung
- Zweitwohnungssteuersatzung
- Zweitwohnungssteuersatzung
- Zweitwohnungssteuersatzung
- Zweitwohnungssteuersatzung
Notwendige Unterlagen
Anmeldung
- Geburtsurkunden aller anzumeldenden Personen, ggf. Eheurkunde, Familienbuch, Sorgerechtserklärung
- Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe
- Mietvertrag (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Abmeldung
- ist nur bei Umzug ins Ausland erforderlich.
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Martina Opitz
B - 0.7
Markt 9
(033766) 68932
(033766) 68958
Frau Peggy Schrader
Markt 9
(033766) 68939
(033766) 68958
Formulare
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