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Empfang

Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muß das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.


Beschreibung

Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.


Fristen

ca. 1 Woche


Gebühren

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.

 


Weiterführendes

Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden. Informationen dazu gibt es hier.

 

Online-Portal

 


Ansprechpartner

Frau Martina Opitz
B - 0.7
Markt 9
Telefon (033766) 68932
Telefax (033766) 68958

Frau Peggy Schrader
Markt 9
Telefon (033766) 68939
Telefax (033766) 68958


Formulare

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