Bauamt
Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Hinweis zum Baumfällantrag:
Als Maßnahme zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder bedeutenden Sachwerten ist eine sofortige Fällung möglich. Die getroffene Maßnahme ist dem zuständigen Amt Schenkenländchen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Fotos zu dokumentieren. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereitzuhalten.
Rechtsgrundlagen
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Groß Köris
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Halbe
- Baumschutzsatzung der Stadt Märkisch Buchholz
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Münchehofe
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Schwerin
- Baumschutzsatzung der Stadt Teupitz
Ansprechpartner
Frau Sonja Höhn
Markt 9
(033766) 68922
(033766) 68958
Formulare
Merkblätter
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