Baugenehmigung
Beschreibung
Nach § 59 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) bedürfen die Errichtung, Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die bauaufsichtliche Anforderungen gestellt werden, regelmäßig einer Baugenehmigung.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:
- Anlagen, für die andere Gestattungsverfahren Vorrang haben (§ 60 BbgBO)
- genehmigungsfreie Vorhaben (§ 61 BbgBO)
- Verfahren, die im Bauanzeigeverfahren betrieben werden (§ 62 BbgBO)
- Fliegende Bauten (§ 76 BbgBO)
- Vorhaben öffentlicher Bauherren (§ 77 BbgBO
Zuständige Baugenehmigungsbehörde:
Landkreis Dahme-Spreewald
Bauordnungsamt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Formulare zum Bauantrag finden Sie hier:
https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/mil/index