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Bauamt

Grundstücksangelegenheiten


Kurzinformationen

Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Außerdem werden Auskünfte erteilt.


Beschreibung

  • Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei "herrenlosen" Grundstücken nach § 11 b VermG bzw. Art. 233 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB
  • Verwaltung von Grundstücken, die der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 EGBGB unterliegen

Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und der Grundstücksverkehrs-Gebührenordnung des Landes Brandenburg.

 


Ansprechpartner

Frau Angelika Schäffer
D - 1.1
Markt 9
Telefon (033766) 68941
Telefax (033766) 42213