Bauamt
Grundstücksangelegenheiten
Kurzinformationen
Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Außerdem werden Auskünfte erteilt.
Beschreibung
- Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei "herrenlosen" Grundstücken nach § 11 b VermG bzw. Art. 233 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB
- Verwaltung von Grundstücken, die der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 EGBGB unterliegen
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und der Grundstücksverkehrs-Gebührenordnung des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner
Frau Angelika Schäffer
D - 1.1
Markt 9
(033766) 68941
(033766) 42213