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Osterfeuer

Information des Ordnungsamtes

 

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 5 sehen wir uns gezwungen für sämtliche Brauchtums- und Osterfeuer, die die Größe von 1 m x 1 m überschreiten nach Rücksprache mit dem Landkreis und auf dringender Empfehlung von Herrn Engel (Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg) die Ausnahmegenehmigungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und abzulehnen.

 

Waldbrandgefahrenstufen

https://mlul.brandenburg.de/wgs/text

 

Infos zu Holzfeuer im Freien

https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/holzfeuer-im-freien.pdf

 

§ 23 LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Do, 18. April 2019

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