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Bewerbungsfrist für Studienbeihilfe für Studierende der Humanmedizin des Landkreises läuft bis 15. September 2024

Berufliche Zukunft für Studierende der Humanmedizin im Landkreis Dahme-Spreewald schaffen

Bewerbungsfrist für Studienbeihilfe des Landkreises läuft bis 15. September 2024

 

Um für die medizinische Zukunft vorzusorgen, unterstützt der Landkreis seit dem Herbst 2018 Studierende der Humanmedizin mit einer Studienbeihilfe. Studierende können für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500 Euro erhalten. Nach der Förderrichtlinie können maximal fünf Studierende zeitgleich die Beihilfe erhalten. 

 

Die Beratungsgespräche, Gewährungspraxis und Anträge seit 2018 wurden analysiert. Die neue Richtlinie soll Hemmnisse für eine Beantragung und Gewährung der Studienbeihilfe abbauen, klare Regeln beinhalten und eine einfachere Anwendung ermöglichen. 

·         Ab sofort unterscheidet die Antragsfrist zwischen Sommer- und Wintersemester. Es wird eine zweite Antragsfrist zum 15. März eingeführt. Somit können bei Bewilligungsbeginn das Sommersemester und zum 15. September das Wintersemester genutzt werden. Dadurch wird jedes Jahr eine zusätzliche Antragsmöglichkeit geschaffen und die Wartezeit bis zur nächsten Antragsmöglichkeit verkürzt. 

 

·         Die Auswertung ergab, dass Studierende in der Mitte Ihres Medizinstudiums noch nicht ihre Fachrichtung abschließend festgelegt haben. Zudem können im Landkreis Dahme-Spreewald nicht alle Facharztausbildungen absolviert werden. Im Zeitpunkt der Antragstellung ist daher nicht sicher, dass die Verpflichtung aus § 2 Absatz 3 durch ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Facharztausbildung gerade im Landkreis Dahme-Spreewald absolviert werden können. Unter Berücksichtigung der Nachweispflicht und Rückzahlungspflicht sind Ausnahmen möglich. 

 

Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. September 2024 | Förderung kann zum Wintersemester 2024/25 einsetzen

 

Ziel der Studienbeihilfe ist es, Studierende der Humanmedizin schon während ihres Studiums für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Dahme-Spreewald nach Abschluss ihres Studiums zu gewinnen. Die Studienbeihilfe ist eine gute Investition in die berufliche Zukunft. Als Gegenleistung werden die ausgebildeten Mediziner für die Dauer von vier Jahren an eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis gebunden.

 

Der Landkreis Dahme-Spreewald positioniert sich deutlich: „Hier kannst Du als Mediziner:in gut arbeiten.“ Dahme-Spreewald ist ein Landkreis, in dem man gut leben, arbeiten und zu Besuch sein kann. Hier findet man eine hohe Lebensqualität vor und kann die berufliche Tätigkeit sehr gut mit Erholung und Entspannung mit der Familie vereinbaren.

 

Gesucht werden Studierende der Humanmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung 

 

Studierende können für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500 Euro erhalten. Für geförderte Studierende besteht die Verpflichtung, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von 4 Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben: 

 

a) als Arzt/Ärztin in einer Klinik im Landkreis

b) als angestellter Arzt/angestellte Ärztin in einer Arztpraxis oder in einem MVZ auf dem Gebiet des Landkreises 

c) als Arzt/Ärztin beim Gesundheitsamt des Landkreises

 

Antragstellung

Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.09. oder 15.03. des laufenden Jahres formlos schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises zu beantragen. 

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Lebenslauf

- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) oder eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung 

- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität

- Verpflichtungserklärung zur ärztlichen Tätigkeit nach erfolgreichem Studienabschluss im Landkreis

 

 

Landkreis Dahme-Spreewald

Gesundheitsamt

Schulweg 1b

15711 Königs Wusterhausen

 

E-Mail:

 

 

Hintergrund 

Die Studienbeihilfe für Medizinstudierende ist ein Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Studienbeihilfe kann zeitgleich an insgesamt bis zu fünf Beihilfeempfangende gewährt werden. Der Landkreis Dahme-Spreewald diese auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses (2018) und entsprechender Richtlinie (aktualisierte Richtlinie vom Mai 2024).

 

www.weiterbildungsnetzwerk-dahmespreewald.de

Nach dem Medizinstudium profitieren junge Ärztinnen und Ärzte im LDS vom ärztlichen Weiterbildungsnetzwerk "Dahme-Spreewald". Mit einer Vitalotsin ist die nahtlose und engmaschige Betreuung mit Verbundpartnern während der Weiterbildung gewährleistet. 

Der Landkreis unterstützt die Koordinierungsstelle für die Ausbildung zu Fachärztinnen und Fachärzten. Der Kreistag hat im September 2022 eine finanzielle Unterstützung der Koordinierungsstelle für fünf Jahre beschlossen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Do, 08. August 2024

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